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Stichwort English Beschreibung
Time-Sharing, Rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten time sharing, legal possibilities for development Time-Sharing ist kein rechtliches Konzept, sondern ein Tourismusprodukt, das sich grundsätzlich frei mit verschiedenen rechtlichen Konzepten umsetzen lässt. Typologisch lassen sich mehrere Grundkonzepte unterscheiden, wobei je nach Rechtsordnung unterschiedliche Modelle dominieren:

  • Beim vertragsrechtlichen Modell ist die Rechtsstellung des Verbrauchers durch verschiedene Verträge definiert; er hat ausschließlich vertragsrechtliche Ansprüche.
  • Beim sachenrechtlichen Modell basiert das Nutzungsrecht des Verbrauchers auf einem dinglichen Recht, das möglicherweise grundbuchrechtlich abgesichert ist. Vor allem in der älteren Literatur wurde dieses Modell als vermeintlich sicherstes für den Verbraucher hervorgehoben. Indes ist diese Sicherheit oft eine Illusion. Das bloße Nutzungsrecht hilft bei Time-Sharing nicht wirklich weiter: Ist der Unterhalt oder sind die Dienstleistungen nicht (mehr) gewährleistet, läuft nichts mehr. Zudem könnte eine sachenrechtliche Bindung möglicherweise eine unerwünschte Haftung nach sich ziehen. Auf jeden Fall ist sie teuer und unflexibel (Formalismus des Grundbuchrechts, in den lateinischen Ländern zum Beispiel extrem bürokratisch). Aus heutiger Sicht ist zudem die oft mit diesem Modell verbundene zeitliche Unbeschränktheit von Nachteil; Verbraucher wollen sich nicht mehr langfristig binden und wenn sie Time-Sharing erwerben, sind sie meistens nicht interessiert an eigentumsähnlichen Rechten.
  • Beim mitgliedschaftsrechtlichen Modell werden die Verbraucher Mitglied einer Körperschaft (typischerweise AG oder Verein) und es kommt ihnen ein gewisses Mitspracherecht zu. In der Regel treten vertragliche Bindungen hinzu. Diese Konzepte sind auch für größere und internationale Strukturen, insbesondere Angebotspools, geeignet.
  • Andere Länder, andere Sitten: Da Time-Sharing von sich aus ein internationales Produkt ist, die Rechtsordnungen aber weiterhin vorab national, gibt es weitere Modelle, die dem deutschen Recht nicht bekannt sind: Zu denken ist an das angelsächsische Club/Trustee-Modell oder an das portugiesische Institut des eigens für Time-Sharing geschaffenen direito de habitação periódica. Generell besteht die erhebliche Chance, dass der Verbraucher beim Erwerb eines Teilzeit-Wohnrechts mit fremdem Recht in Berührung kommt.